diff --git a/contents/slides/N_Ende.md b/contents/slides/N_Ende.md
index 9e88596..b9bee33 100644
--- a/contents/slides/N_Ende.md
+++ b/contents/slides/N_Ende.md
@@ -1,6 +1,56 @@
-* Prüfungsvorbereitung & Anmeldung: Lern-App 50ohm des DARC nutzen und zeitnah zur Amateurfunkprüfung bei der Bundesnetzagentur anmelden – danach Rufzeichen beantragen.
-* DARC-Mitgliedschaft: Der größte deutsche Amateurfunkverband setzt sich für Frequenzen, Ausbildung und Nachwuchs ein – eine Mitgliedschaft trägt diese Arbeit aktiv mit.
-* Ortsverbände (OV): Über die PLZ-Suche den nächsten der 24 Distrikte finden – lokale Mitglieder erleichtern den Einstieg ins Hobby.
-* Online-Community: Austausch über DARC-Chat, DARC-Treff und die eigene Mastodon-Instanz mit anderen Funkamateuren weltweit.
-* Aktivitäten nach der Prüfung: Conteste, Selbstbau, Notfunk, Portabelbetrieb u. v. m. – die jährliche HAM-Challenge bietet einen guten Überblick über alle Bereiche.
-* Veranstaltungen & Weiterbildung: HAM RADIO Friedrichshafen, Funk.Tag Kassel, AFUBarcamp und der Dienstags-Treff als Formate zum Lernen und Vernetzen.
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+## Geschafft!
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+[photo:329:n_team:50ohm.de-Team]
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+* Jetzt mit Lern-App [50ohm](https://app.darc.de) auf die Prüfung vorbereiten
+* Zeitnah zur Prüfung bei der BNetzA anmelden
+* Nach bestandener Prüfung Rufzeichen beantragen
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+## DARC-Mitgliedschaft
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+* Größter deutscher Amateurfunkverband
+* Setzt sich für Frequenzen, Ausbildung und Nachwuchs ein
+* Eine Mitgliedschaft trägt diese Arbeit aktiv mit
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+## Ortsverbände (OV)
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+* Über die PLZ-Suche den nächsten OV finden
+* 24 Distrikte, erkennbar am Distriktsortskenner (DOK), z.B. B17
+* Lokale Mitglieder erleichtern den Einstieg ins Hobby
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+## Online-Community
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+* [DARC-Chat](https://chat.darc.de)
+* [DARC-Treff](https://treff.darc.de)
+* Eigene [Mastodon-Instanz](https://social.darc.de)
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+## Aktivitäten nach der Prüfung
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+* Conteste, Selbstbau, Notfunk, Portabelbetrieb u.v.m.
+* Devise: "Nach der Prüfung ist vor der Prüfung"
+* Die jährliche [HAM-Challenge](https://www.hamchallenge.org) bietet einen guten Überblick
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+## Veranstaltungen & Weiterbildung
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+* HAM RADIO in Friedrichshafen
+* Funk.Tag in Kassel
+* AFUBarcamp und Dienstags-Treff
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+## Viel Spaß mit deinem neuen Hobby!
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+Stellvertretend für das 50ohm.de-Team: Lars DC4LW und Matthias DL9MJ
diff --git a/contents/slides/amateurfunkstelle.md b/contents/slides/amateurfunkstelle.md
index c082619..1fa00cd 100644
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@@ -16,6 +16,10 @@ Das Amateurfunkgesetz beschreibt es im Kern genauso, fügt aber Details hinzu:
Inhaltlich ist laut Radio Regulations (RR) Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art zu beschränken.
+* Diese Vorgabe wurde nicht ins deutsche Recht übernommen - Funkamateure hier setzen auf verantwortungsvollen Umgang miteinander
+* Andere Staaten können aber entsprechende nationale Vorschriften haben
+* Der Inhalt einer Funkverbindung darf von jedem mitgehört werden - alles ist öffentlich gesprochenes Wort
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[question:VA201]
diff --git a/contents/slides/gesetze_vorschriften.md b/contents/slides/gesetze_vorschriften.md
index 7bc1f8e..ff7bf24 100644
--- a/contents/slides/gesetze_vorschriften.md
+++ b/contents/slides/gesetze_vorschriften.md
@@ -22,6 +22,16 @@ Deswegen ist in Deutschland maßgeblich:
Die besondere rechtliche Stellung des Amateurfunks zeigt sich darin, dass der Amateurfunk ein Bestandteil des wichtigsten internationalen Fernmeldevertrages, der Radio Regulations (RR), ist und er in der nationalen Umsetzung ein eigenes Gesetz erhalten hat.
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+[photo:3:n_gesetze_vorschriften_backstein:Backstein der Backsteinaktion von 1949]
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+* Das erste Amateurfunkgesetz trat am 15. März 1949 in Kraft - noch vor dem Grundgesetz
+* Voraus ging die legendäre "Backsteinaktion": Funkamateure schickten im Januar 1949 Pakete mit Mauersteinen und Protestbriefen an den Vorsitzenden des Wirtschaftsrats, um die schleppende Verabschiedung des Gesetzes zu beschleunigen
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[question:VA301]
diff --git a/contents/slides/verstoesse_und_folgen.md b/contents/slides/verstoesse_und_folgen.md
index 1c0b01f..fa9e2f7 100644
--- a/contents/slides/verstoesse_und_folgen.md
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@@ -2,6 +2,9 @@
Die Bundesnetzagentur kann bei Verstößen gegen AFuG oder AFuV eine Einschränkung des Betriebes oder die Außerbetriebnahme der Amateurfunkstelle anordnen. Wenn fortgesetzt gegen AFuG oder AFuV verstoßen wird, kann die Amateurfunkzulassung widerrufen werden.
+* Auch nach Widerruf der Zulassung darf man sich weiter Funkamateur nennen, ist aber vom Amateurfunkbetrieb ausgeschlossen
+* Eine Aberkennung des Amateurfunkzeugnisses selbst ist nicht vorgesehen - wer die Prüfung bestanden hat, bleibt Funkamateur
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Ordnungswidrigkeiten im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) sind: