Prüfung

Der Empfang von Amateurfunksendungen und der Besitz von Amateurfunkgeräten ist in Deutschland jedem und jeder gestattet. Für den Betrieb eines Senders einer Amateurfunkstelle ist eine Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit personengebundener Rufzeichenzuteilung erforderlich. Aus diesem Grund führt die Bundesnetzagentur (BNetzA) Amateurfunkprüfungen durch und bescheinigt im Fall des Bestehens der Prüfung den Nachweis der erforderlichen Kenntnisse in Form eines Amateurfunkzeugnisses oder einer entsprechenden harmonisierten Prüfungsbescheinigung. Erst damit kann die entsprechende Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst mit einem persönlichen Rufzeichen beantragt werden.

Erstprüfungen

Empfohlener Ablauf:

  1. Man bereitet sich über einen Präsenzkurs des DARC, mit einem Ausbildungspaten, oder selbstständig mit der Plattform 50ohm.de auf die entsprechende Prüfung vor.
  2. Man meldet sich zur Amateurfunkprüfung mit dem Anmeldeformular bei der BNetzA an.
  3. Man legt die Amateurfunkprüfung am zugeteilten Prüfungstermin ab. (Details im nächsten Absatz).
  4. Nach erfolgreicher Prüfung stellt man einen Antrag zur Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst und kann sich ein persönliches Wunschrufzeichen aussuchen. Nach freien Wunschrufzeichen kann man in der Datenbank der BNetzA suchen.
  5. Nach erfolgreicher Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens steht dem Sendebetrieb nichts mehr im Weg.

Details zum Prüfungsablauf (Erstprüfung)

Zusatzprüfungen

Empfohlener Ablauf:

Der Ablauf ist ähnlich zur Erstprüfung. Für die Zusatzprüfung von der Klasse N nach E bzw. von der Klasse N oder Klasse E zur Klasse A sind nur die jeweiligen Prüfungsfragebögen E oder E und A im Prüfungsteil Technik auszufüllen.