### Gebühren und Beiträge * Nach dem TKG und dem EMVG müssen Funkamateure jährliche Beiträge zahlen * Details legt die Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) fest * Die FSBeitrV beschränkt die Zahlung auf Funkamateure mit Zulassung * Die Zahlungsaufforderung erhält man per Gebührenbescheid von der Bundesnetzagentur --- [question:VE701] --- [question:VE702] --- * Neben den laufenden Beiträgen fallen weitere Gebühren an, geregelt in der "Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)" * Dazu gehören z. B. Gebühren für die Amateurfunkprüfung und für die Erteilung der Zulassung --- * Wird eine Gebühr nicht bezahlt, treibt der Staat diese nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) ein * Die Bundesnetzagentur hat dabei unterschiedliche Vollstreckungsmöglichkeiten --- [question:VE703] --- [question:VE704]