### Prüfungsbescheinigung * Nach bestandener Prüfung erhält man einen *Prüfungsbescheid* sowie eine *Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung* und darf sich Funkamateur nennen * Damit darf man aber noch keine Amateurfunkstelle betreiben! --- ### Zulassung * Zusätzlich notwendig: die *Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst* * Erst mit dem Zulassungsbescheid wird das persönliche Rufzeichen zugeteilt [photo:91:n_zulassung_urkunde:Die Zulassungsurkunde] --- [question:VC106] --- * Das Amateurfunkgesetz kennt kein Mindestalter für Funkamateure * Nach § 4 AFuG ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland auf Antrag zur fachlichen Prüfung für Funkamateure zuzulassen --- [question:VC108]