### Prüfungsbescheinigung
* Nach bestandener Prüfung erhält man einen *Prüfungsbescheid* sowie eine *Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung* und darf sich Funkamateur nennen
* Damit darf man aber noch keine Amateurfunkstelle betreiben!
---
### Zulassung
* Zusätzlich notwendig: die *Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst*
* Erst mit dem Zulassungsbescheid wird das persönliche Rufzeichen zugeteilt
[photo:91:n_zulassung_urkunde:Die Zulassungsurkunde]
---
[question:VC106]
---
* Das Amateurfunkgesetz kennt kein Mindestalter für Funkamateure
* Nach § 4 AFuG ist jede natürliche Person mit Wohnsitz in Deutschland auf Antrag zur fachlichen Prüfung für Funkamateure zuzulassen
---
[question:VC108]