[picture:668:n_remotestation:Remotestation]
* Remotestationen ermöglichen einen Betrieb an einem anderen Standort
* z.B. wenn am Wohnort keine eigene Station realisiert werden kann
* Die gesamte Bedienung erfolgt ferngesteuert
* Betrieb durch Funkamateure der Klasse A
* Mitbenutzung möglich
* gesamte Bedienung: Ein- und Ausschalten des Senders, Einstellen der Frequenz, Übertragen der Sende- und Empfangssignale
* z.B. über das Internet
* Mitbenutzung wird in ein paar Folien erläutert
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[question:VD601]
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[question:VD603]
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[question:VD607]
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## Betriebsmeldung
* Remotebetrieb muss durch den Betreiber angezeigt werden
* Mit Betriebsmeldung und Kontaktdaten an die BNetzA
* Erreichbarkeit während des Betriebs unter den angegebenen Kontaktdaten
* Die BNetzA möchte keine Störungen haben und deshalb einen Betreiber immer erreichen können
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[question:VD602]
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[question:VD608]
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## Betriebssicherheit
* Ununterbrochene, mittelbare und vollständige Kontrolle der Station
* Kann über Hilfsmittel oder Helfer erfolgen
* Bei Störungen muss die Stationen in einen sicheren Zustand versetzt werden
* z.B. bei Verbindungsverlust durch Netzabschaltung
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[question:VD605]
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## Berechtigte Funkamateure
* Erlaubnis des Betreibers für Nutzung notwendig
* Betreiber darf nur berechtigte Funkamateure die Remotestation nutzen lassen
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[question:VD606]
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## Klubstationen
* Klubstationen der Klasse A dürfen als Remotestation betrieben werden
* Muss auf die Mitglieder der Gruppe von Funkamateuren begrenzt sein
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[question:VD604]
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[question:VD609]
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## Ausbildungsfunkbetrieb
* Ist an einer Remotestation möglich
* Es gelten die gleichen Regeln wie für den Ausbildungsbetrieb
* Auch an Remote-Klubstationen möglich
* Unmittelbare Beaufsichtigung
* /T bzw. /Trainee anhängen