* Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen *Frequenzzuteilung* * Verankert im Telekommunikationsgesetz (TKG) * Einzelzuteilung oder Allgemeinzuteilung * Beispiel für Einzelzuteilung: Betriebsfunk * Beispiel für Allgemeinzuteilung: Amateurfunk --- * Amateurfunk darf nur auf den zugeteilten Frequenzen durchgeführt werden * Frequenzbereiche sind zwar international vereinbart * *Aber* die nationalen Bestimmungen sind maßgebend --- [question:VE102] --- [question:VD701] --- [question:VC110] --- ## Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst * Sind in Deutschland in der Anlage 1 der *Verordnung über den Amateurfunk (AFuV)* geregelt * Senden nur auf den der Zeugnisklasse zugewiesenen Frequenzen * Weitere einzuhaltende Nutzungsbestimmungen * Es gibt ergänzende bindende Verfügungen und Mitteilungen * Werden im Amtsblatt und auf der Webseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht --- [photo:99:n_frequenzbereiche_afuv_anlage_1:Tabellarische Übersicht, Anlage 1, AFuV (Korrektur in den Leistungen für Klasse N notwendig)] Bei Klasse N sind nun auf 2m und 70cm in der offiziellen Tabelle "6,1W ERP" eingetragen. Ist technisch gleich, jedoch eine andere Bemessungsgrundlage. Die Grafik hier muss noch aktualisiert werden. --- [question:VD101] --- [question:VD702]