* Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen *Frequenzzuteilung*
* Verankert im Telekommunikationsgesetz (TKG)
* Einzelzuteilung oder Allgemeinzuteilung
* Beispiel für Einzelzuteilung: Betriebsfunk
* Beispiel für Allgemeinzuteilung: Amateurfunk
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* Amateurfunk darf nur auf den zugeteilten Frequenzen durchgeführt werden
* Frequenzbereiche sind zwar international vereinbart
* *Aber* die nationalen Bestimmungen sind maßgebend
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[question:VE102]
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[question:VD701]
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[question:VC110]
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## Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst
* Sind in Deutschland in der Anlage 1 der *Verordnung über den Amateurfunk (AFuV)* geregelt
* Senden nur auf den der Zeugnisklasse zugewiesenen Frequenzen
* Weitere einzuhaltende Nutzungsbestimmungen
* Es gibt ergänzende bindende Verfügungen und Mitteilungen
* Werden im Amtsblatt und auf der Webseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht
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[photo:99:n_frequenzbereiche_afuv_anlage_1:Tabellarische Übersicht, Anlage 1, AFuV (Korrektur in den Leistungen für Klasse N notwendig)]
Bei Klasse N sind nun auf 2m und 70cm in der offiziellen Tabelle "6,1W ERP" eingetragen. Ist technisch gleich, jedoch eine andere Bemessungsgrundlage. Die Grafik hier muss noch aktualisiert werden.
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[question:VD101]
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[question:VD702]