## Funkverkehr nur mit Funkamateuren Eine Amateurfunkstation darf nur andere Amateurfunkstationen kontaktieren. Es ist unzulässig, mit Funkstellen anderer Funkdienste zu funken. * kein Funkverkehr mit Behörden, Flug- oder Seefunkstellen oder mit einer CB-Funkstelle --- [question:VC111] --- [question:VD703] --- ### Nachrichtenübermittlung Darüber hinaus ist es auch grundsätzlich unzulässig, Nachrichten von oder an Nicht-Funkamateure zu übermitteln. Die einzige Ausnahme sind Not- und Katastrophenfälle. Dann ist es erlaubt Nachrichten von und an Nicht-Funkamateure zu senden. * Beispielsweise dürfen keine Grüße für Angehörige eines Funkamateurs gesendet werden, wenn diese selber keine Funkamateure sind. --- [question:VC112]