## Funkverkehr nur mit Funkamateuren
Eine Amateurfunkstation darf nur andere Amateurfunkstationen kontaktieren.
Es ist unzulässig, mit Funkstellen anderer Funkdienste zu funken.
* kein Funkverkehr mit Behörden, Flug- oder Seefunkstellen oder mit einer CB-Funkstelle
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[question:VC111]
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[question:VD703]
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### Nachrichtenübermittlung
Darüber hinaus ist es auch grundsätzlich unzulässig, Nachrichten von oder an Nicht-Funkamateure zu übermitteln.
Die einzige Ausnahme sind Not- und Katastrophenfälle. Dann ist es erlaubt Nachrichten von und an Nicht-Funkamateure zu senden.
* Beispielsweise dürfen keine Grüße für Angehörige eines Funkamateurs gesendet werden, wenn diese selber keine Funkamateure sind.
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[question:VC112]