* Elektromagnetische Felder können eine Auswirkung auf Menschen haben, die sich darin aufhalten * Es darf zu keiner Gefährdung von Menschen durch Amateurfunkanlagen kommen * *Jeder Funkamateur* muss sich mit dem *Personenschutz in elektromagnetischen Feldern* auskennen Schutz insbesondere für Träger von aktiven Körperhilfen wie Herzschrittmacher oder Insulinpumpe --- [question:NK201] --- ## EMVU Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Sicherstellung der "elektromagnetischen Verträglichkeit in der Umwelt" (EMVU) verantwortlich. * Grenzwerte müssen eingehalten werden * Wo die Grenzwerte stehen, kommt gleich --- [question:VE501] --- [question:VE502] --- ## BIm-SchV und BEMFV * Grenzwerte finden sich in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BIm-SchV) und in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) * In der Verordnung über das "Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) ist das Anzeigeverfahren beschrieben * *Funkamateur stellt vor Inbetriebnahme eigenständig sicher und dokumentiert, dass keine Gefährdung für Personen besteht* * Funkamateure genießen als einzige Gruppe das Privileg, dieses Verfahren selbstständig durchzuführen. Alle anderen Betreiber von Funkstellen müssen kostenpflichtig die BNetzA in Anspruch nehmen. * Wie das geht, wird in den nächsten Abschnitten erklärt --- [question:VE505] --- [question:VE503] --- [question:VE504] --- [question:VE511]