* Eine Standortbescheinigung kann auf *Antrag kostenpflichtig* durch die BNetzA ausgestellt werden * Funkamateur muss alle notwendigen Unterlagen und Informationen für die Berechnung bereitstellen * Lageplan * Bauzeichnung mit Montageort der Antennen * Informationen zum Abstrahlverhalten von allen Antennen --- [question:VC121] --- ## Verpflichtende Standortbescheinigung Verpflichtend ist eine Standortbescheinigung, wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen. Kommerzielle Anlagen, z.B. Mobilfunk --- [question:VE519] --- [question:VE518]