* Eine Standortbescheinigung kann auf *Antrag kostenpflichtig* durch die BNetzA ausgestellt werden
* Funkamateur muss alle notwendigen Unterlagen und Informationen für die Berechnung bereitstellen
* Lageplan
* Bauzeichnung mit Montageort der Antennen
* Informationen zum Abstrahlverhalten von allen Antennen
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[question:VC121]
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## Verpflichtende Standortbescheinigung
Verpflichtend ist eine Standortbescheinigung, wenn sich am Standort der vorgesehenen ortsfesten Amateurfunkstelle bereits ortsfeste Funkanlagen befinden, die selbst eine Standortbescheinigung benötigen.
Kommerzielle Anlagen, z.B. Mobilfunk
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[question:VE519]
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[question:VE518]