* Amateurfunkverordnung (AFuV): *Unerwünschte Aussendungen* auf das geringstmögliche Maß beschränken * Es gibt weitere gesetzliche Regelungen für konkrete Grenzwerte → Klasse A * Keine Störungen in anderen Funkbändern erzeugen * Nachbarn bei Radio und Fernsehen nicht stören * Filter sind nicht perfekt, deshalb auf das geringstmögliche Maß beschränken --- [question:NJ201] --- [question:NF404] --- [question:VD110]