### Zulassung * Neben einer erfolgreich abgelegten Amateurfunkprüfung ist eine "Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst" unbedingt erforderlich, damit man eine Amateurfunkstelle betreiben darf. * Dieser Zulassung geht die Erteilung eines personengebundenen Rufzeichens einher. * Das Amateurfunkgesetz (AFuG) sieht kein Mindestalter vor. --- [photo:91:n_zulassung_urkunde:Die Zulassungsurkunde] --- [question:VC106] --- [question:VC108]