### Anschrift und Änderung * Änderung beim Namen oder bei der Anschrift sind der BNetzA unverzüglich mitzuteilen. * In der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Rufzeichenliste sind Name, Rufzeichen und, wenn nicht widersprochen wurde, die Anschrift enthalten. --- data-background-iframe="https://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx" data-background-interactive Einbettung der Webseite zur Rufzeichensuche --- [question:VD113] --- [question:VD114]