1.3 KiB
1.3 KiB
- Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung
- Verankert im Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Einzelzuteilung
- Einem Unternehmen, z.B. Betriebsfunk
- Allgemeinzuteilung
- Allgemeinheit, z.B. Amateurfunk
- Amateurfunk darf nur auf den zugeteilten Frequenzen durchgeführt werden
- Frequenzbereiche sind zwar international vereinbart
- Aber die nationalen Bestimmungen sind maßgebend
[question:VE102]
[question:VD701]
[question:VC110]
Frequenzbereiche für den Amateurfunkdienst
- Sind in Deutschland in der Anlage 1 der Verordnung über den Amateurfunk (AFuV) geregelt
- Senden nur auf den der Zeugnisklasse zugewiesenen Frequenzen
- Weitere einzuhaltende Nutzungsbestimmungen
- Es gibt ergänzende bindende Verfügungen und Mitteilungen
- Werden im Amtsblatt und auf der Webseite der Bundesnetzagentur (BNetzA) veröffentlicht
[photo:99:n_frequenzbereiche_afuv_anlage_1:Tabellarische Übersicht, Anlage 1, AFuV (Korrektur in den Leistungen für Klasse N notwendig)]
Bei Klasse N sind nun auf 2m und 70cm in der offiziellen Tabelle "6,1W ERP" eingetragen. Ist technisch gleich, jedoch eine andere Bemessungsgrundlage. Die Grafik hier muss noch aktualisiert werden. --- [question:VD101] --- [question:VD702]