1.1 KiB
1.1 KiB
Für die Beurteilung der gesetzlichen Vorgaben hinsichtlich der Bandbreite einer Aussendung wird gemäß der Amateurfunkverordnung die mittlere Sendeleistung im ausgesendeten Bandbereich betrachtet. Hierbei müssen sich \qty{99}{\percent} der Sendeleistung innerhalb der Grenzen der geforderten Bandbreite befinden. Somit darf maximal \qty{0,5}{\percent} der Sendeleistung auf angrenzende Bandbereiche unter- und oberhalb des Sendesignals entfallen. Dies ist insbesondere für FM-Aussendungen wichtig.
[question:AE101]