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Lars Weiler 18bd1cc5a6 update: Folien Klasse N Kapitel 9 (Transceiver) an Webseite angleichen
Notes zu sichtbaren Bullets befördert (Empfänger-/Senderaufbau, RIT,
Squelch), fehlende Stichworte zu Bandpassfiltern und Senderbetrieb bei
unerwünschten Aussendungen ergänzt sowie weitere Korrekturen an
Ausgangsleistung, EMV und Störungsvermeidung.
2026-07-09 18:31:48 +02:00

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Gründe für Störungen

  • Unerwünschte Frequenzanteile, die nicht ausreichend unterdrückt werden
  • Unzureichend abgeschirmte oder unzureichend geerdete Geräte
  • Die gewünschten Aussendungen selber

Störung

[picture:745:stoerungen_vermeiden_oberschwingung:Störung des DVB-T2-Empfang eines Fernsehers durch die Oberschwingung einer Amateurfunkaussendung] * Grenzwerte durch Amateurfunkanlage überschritten * Z.B. Oberschwingung

Störende Beeinflussung

[picture:744:stoerungen_vermeiden_einstrahlung:Einstrahlung über die Empfangsantenne] [picture:746:stoerungen_vermeiden_direkteinstrahlung:Direkteinstrahlung in ein Gerät] [picture:747:stoerungen_vermeiden_einstroemung:Einströmung über Anschlussleitungen] * Grenzwerte werden eingehalten * Wege können einzeln oder zusammen auftreten

Umgang mit Störungen

  • Nachbarschaftskonflikte vermeiden
  • Höflich Hilfe zur Entstörung anbieten

[question:NJ102]


Ursachenforschung

  • Prüfen auf Behebung mit eigenen Mitteln
  • Falls Ursache nicht ermittelt oder Störung nicht beseitigt werden kann \rightarrow Nachbarn auf Funkstörungsannahme der BNetzA hinweisen
* Bei eigener Suche als DARC-Mitglied Hilfe beim Referat für elektromagnetische Verträglichkeit anfragen * Hier Werbung für DARC-Mitgliedschaft machen --- [question:VE302]

Ermittlung

  • Kann einige Zeit in Anspruch nehmen
  • Zur Wahrung des Nachbarschaftsfriedens Sendeleistung reduzieren

[question:VE301]


Überprüfung

Falls Amateurfunkaussendungen die Ursache der Probleme sind, wird in drei Fälle unterschieden


1. Fall

  • Amateurfunkanlage wird nicht vorschriftsmäßig betrieben
  • Beispielsweise durch zu starke unerwünschte Aussendungen
  • Ggf. Anordnung einer kostenpflichtigen Betriebseinschränkung durch BNetzA
  • Möglich ist eine Begrenzung der Sendeleistung
* Z.B. durch zu starke unerwünschte Aussendungen

2. Fall

  • Amateurfunkanlage wird vorschriftsmäßig betrieben
  • Feldstärke am betroffenen Gerät ist kleiner als Verträglichkeit durch die Störfestigkeit
  • Betroffenes Gerät hält Störfestigkeit nicht ein
  • Verantwortung zur Behebung liegt beim Betreiber des betroffenen Geräts
  • Funkamateur darf Sendebetrieb unverändert fortsetzen

[question:VE305]


[question:VE306]


3. Fall

  • Amateurfunkanlage wird vorschriftsmäßig betrieben
  • Betroffenes Gerät hält Störfestigkeit ein
  • Konfliktfall: BNetzA ist befugt, eine Lösung in Zusammenarbeit mit allen Beteiligten herzustellen

[question:VE303]


[question:VE304]


Anordnungen der BNetzA ohne Zusammenarbeit

  • Zum Schutz von Empfangs- und Sendegeräten, die Sicherheitszwecken dienen
  • Zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze, also beispielsweise dem Telefonnetz
  • Zum Schutz von Leib und Leben einer Person oder Sachen von bedeutendem Wert
* Beispiel: Amateurfunkstation neben einem Krankenhaus * Leistungseinschränkungen in eine bestimmte Richtung