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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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Amateurfunkstelle

Die Radio Regulations (RR) legen fest:

  • Eine Funkstelle besteht nicht nur aus dem Empfänger und dem Sender an einem Ort, sondern auch jede Zusatzeinrichtung gehört dazu, die zum Betrieb erforderlich ist.
  • Die allgemeine Definition einer Funkstelle der Radio Regulations (RR) gilt auch für Amateurfunkstellen. Die Radio Regulations legen daher die Amateurfunkstelle ganz einfach als "eine Funkstelle des Amateurfunkdienstes" fest.

Das Amateurfunkgesetz beschreibt es im Kern genauso, fügt aber Details hinzu:

  • Eine Amateurfunkstelle besteht aus einer oder mehreren Sende- und Empfangsfunkanlagen einschließlich der Antennenanlagen und der zu ihrem Betrieb erforderlichen Zusatzeinrichtungen.
  • Eine Amateurfunkstelle muss auf mindestens einer Amateurfunkfrequenz betrieben werden können.

Inhaltlich ist laut Radio Regulations (RR) Funkverkehr zwischen Amateurfunkstellen verschiedener Länder auf Mitteilungen im Zusammenhang mit dem definitionsgemäßen Zweck des Amateurfunkdienstes und auf Bemerkungen persönlicher Art zu beschränken.


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