325 B
325 B
Gewerbliche Nutzung
Der Amateurfunk darf nicht wirtschaftlich genutzt werden. Es ist also beispielsweise unzulässig, gegen Geld die Nutzung des Amateurfunks anzubieten oder den Amateurfunk für Absprachen in einem Unternehmen zu benutzen.
* Beispiel: Taxi-Funk[question:VC114]
[question:VC115]