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Internationale Vereinbarungen
- Die allgemeinen Regelungen der ITU Radio Regulations (RR) gelten auch für den Amateurfunkdienst.
- Hinzu kommen Empfehlungen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT).
Gesetze und Vorschriften
Die internationalen Vereinbarungen gelten nicht direkt für Funkamateure, sondern ihre Umsetzung in die nationalen Gesetze und Verordnungen eines Landes.
Deswegen ist in Deutschland maßgeblich:
- Das Gesetz über den Amateurfunk (AFuG) bildet die Rechtsgrundlage für die Teilnahme am Amateurfunkdienst in Deutschland.
- Details regelt die Amateurfunkverordnung (AFuV).
- Die Aufgaben und Befugnisse, die aus dem AFuG und der AFuV erwachsen, nimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) wahr.
- Auch das Telekommunikationsgesetz (TKG) enthält Regelungen, die auf den Amateurfunkdienst anwendbar sind.
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[question:VC101]
[question:VC104]
[question:VE101]