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321 B

Gewerbliche Nutzung

  • Der Amateurfunk darf nicht wirtschaftlich genutzt werden.
  • Es ist unzulässig, gegen Geld die Nutzung des Amateurfunks anzubieten.
  • Der Amateurfunk darf nicht für Absprachen in einem Unternehmen benutzt werden.
* Beispiel: Taxi-Funk

[question:VC114]

[question:VC115]