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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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Dürfen Funkamateure helfen?

  • Ja! Funkamateure dürfen in Not- und Katastrophenfällen durch Übermittlung von Nachrichten für und an Dritte bei der Bewältigung einer Notlage unterstützen.

[question:BF103]


Was tun, wenn man eine Notmeldung erhält?

  • Bei einer Notmeldung sollte man zunächst aufmerksam zuhören und alle wichtigen Informationen notieren.

[question:BF104]


Was tun, wenn eine Rettungsorganisation sich der Sache annimmt?

  • Wird die Notmeldung von einer Rettungsorganisation beantwortet, hält man sich zurück um den Funkbetrieb nicht zu stören.

[question:BF105]


Was tun, wenn zunächst niemand antwortet?

  • Reagiert keine andere Funkstelle, beantwortet man den Ruf und informiert die Polizei oder Rettungsleitstelle.

[question:BF106]


Was tun, wenn man die zuständigen Stellen informiert hat?

  • Idealerweise bleibt man erreichbar und gibt Informationen weiter, bis Hilfe eingetroffen ist.

[question:BF107]


Was ist bei internationaler Beteiligung zu beachten?

  • Bei internationaler Beteiligung nutzt man UTC anstelle von lokaler Zeit.

[question:BF108]


Notzeichen

  • Die Notzeichen außerhalb des Amateurfunks sind SOS und Mayday, diese dürfen im Amateurfunk nicht verwendet werden.
* Es dürfen Notrufe abgesetzt werden. * Aber die Notzeichen SOS und MAYDAY sind dem See- und Flugfunk vorbehalten.

[question:VD105]


[question:BF101]


[question:BF102]


Notfunkfrequenzen

Die IARU hat für die ITU-Region 1 die folgenden Notfunkfrequenzen in den Bandplänen festgelegt, die für den Notfunkbetrieb frei zu halten sind:

  • 3.760 kHz
  • 7.110 kHz
  • 14.300 kHz
  • 18.160 kHz
  • 21.360 kHz
Zusätzlich werden zum Beispiel bei Erdbeben von lokalen Organisationen weitere Frequenzen in den "Amateurfunkmedien" kommuniziert.

[question:BF109]