492 B
492 B
Anschrift und Änderung
- Änderung beim Namen oder bei der Anschrift sind der BNetzA unverzüglich mitzuteilen.
- In der von der Bundesnetzagentur veröffentlichten Rufzeichenliste sind Name, Rufzeichen und, wenn nicht widersprochen wurde, die Anschrift enthalten.
--- data-background-iframe="https://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx" data-background-interactive
Einbettung der Webseite zur Rufzeichensuche --- [question:VD113][question:VD114]