fix: Hervorhebungen für 10 W EIRP und größer zur besseren Verständlichkeit

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Lars Weiler
2026-07-09 17:07:34 +02:00
parent 7f677d31f8
commit aada9b211f
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Für ortsfeste Amateurfunkstellen muss das Nachweisverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn die Sendeanlage eine Strahlungsleistung von $\qty{10}{\watt}$ EIRP oder höher erreicht.
Für ortsfeste Amateurfunkstellen muss das Nachweisverfahren nur dann durchgeführt werden, wenn die Sendeanlage eine Strahlungsleistung von *$\qty{10}{\watt}$ EIRP* oder höher erreicht.
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* In Klasse N sind auf dem $\qty{10}{\meter}$-Band $\qty{10}{\watt}$ ERP erlaubt
* $\qty{10}{\watt}$ ERP $\cdot 1,64 = \qty{16,4}{\watt}$ EIRP
* Auch in Klasse N kann es notwendig werden, das Nachweisverfahren durchzuuhren
* Erlaubt in Klasse N:
* $\qty{70}{\centi\meter}$-Band: *$\qty{10}{\watt}$ EIRP*
* $\qty{2}{\meter}$-Band: *$\qty{10}{\watt}$ EIRP*
* $\qty{10}{\meter}$-Band: $\qty{10}{\watt}$ ERP
* $\qty{10}{\watt}$ ERP $\cdot 1,64 =$ *$\qty{16,4}{\watt}$ EIRP*
* Auch in Klasse N kann es notwendig werden, das Nachweisverfahren durchzuführen
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[question:VE508]