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50ohm-contents-dl/contents/slides/amateurfunkdienst.md
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Lars Weiler 958f21822b update: Folien Klasse N Kapitel 14 (Gesetze und Vorschriften) an Webseite angleichen
Alle Abschnitte inhaltlich und strukturell an die Webseite angeglichen:
Erklärungen als Stichpunkte übernommen und exakt zwischen den
zugehörigen Fragen platziert statt vorab gebündelt. Fehlende Angaben
ergänzt, u. a. Definition des Funkdienstes, Rechtsgrundlagen (TDDDG/
TTDSG, § 9 AFuG, § 27 TDDDG), Prüfungsbescheid/-bescheinigung und die
genaue Meldefrist bei Anschriftenänderungen.
2026-07-11 15:33:21 +02:00

1006 B

Amateurfunkdienst

  • Funkdienste sind in den Radio Regulations (RR) der ITU international definiert
    • Beispiele: Seefunk, Rundfunk, Amateurfunk
  • Funkanwendungen mit Allgemeinzuteilung können auch international geregelt sein, sind aber kein Funkdienst nach den RR
    • Beispiele: CB-Funk, WLAN

[question:VA101]


Da der Amateurfunk laut RR ein offizieller Funkdienst ist, beinhaltet er sinn- und verantwortungsvolle Aufgaben:

  • Zur eigenen Ausbildung
  • Technische Studien
  • Funkverkehr der Funkamateure untereinander \rightarrow Völkerverständigung
  • Amateurfunkdienst über Satelliten unterscheidet sich beim Zweck nicht davon

[question:VA102]


[question:VA103]


Das Amateurfunkgesetz beschreibt es im Kern genauso:

  • Experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien
  • Eigene Weiterbildung
  • Den Aspekt der Völkerverständigung
  • Die Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen
  • Benutzung von Weltraumfunkstellen

[question:VC102]