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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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### Dürfen Funkamateure helfen?
* Ja! Funkamateure dürfen in Not- und Katastrophenfällen durch Übermittlung von Nachrichten für und an Dritte bei der Bewältigung einer Notlage unterstützen.
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[question:BF103]
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### Was tun, wenn man eine Notmeldung erhält?
* Bei einer Notmeldung sollte man zunächst aufmerksam zuhören und alle wichtigen Informationen notieren.
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[question:BF104]
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### Was tun, wenn eine Rettungsorganisation sich der Sache annimmt?
* Wird die Notmeldung von einer Rettungsorganisation beantwortet, hält man sich zurück um den Funkbetrieb nicht zu stören.
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[question:BF105]
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### Was tun, wenn zunächst niemand antwortet?
* Reagiert keine andere Funkstelle, beantwortet man den Ruf und informiert die Polizei oder Rettungsleitstelle.
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[question:BF106]
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### Was tun, wenn man die zuständigen Stellen informiert hat?
* Idealerweise bleibt man erreichbar und gibt Informationen weiter, bis Hilfe eingetroffen ist.
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[question:BF107]
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### Was ist bei internationaler Beteiligung zu beachten?
* Bei internationaler Beteiligung nutzt man UTC anstelle von lokaler Zeit.
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[question:BF108]
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### Notzeichen
* Die Notzeichen außerhalb des Amateurfunks sind SOS und Mayday, diese dürfen im Amateurfunk nicht verwendet werden.
<note>
* Es dürfen Notrufe abgesetzt werden.
* Aber die Notzeichen SOS und MAYDAY sind dem See- und Flugfunk vorbehalten.
</note>
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[question:VD105]
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[question:BF101]
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[question:BF102]
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### Notfunkfrequenzen
Die IARU hat für die ITU-Region 1 die folgenden Notfunkfrequenzen in den Bandplänen festgelegt, die für den Notfunkbetrieb frei zu halten sind:
* 3.760 kHz
* 7.110 kHz
* 14.300 kHz
* 18.160 kHz
* 21.360 kHz
<note>
Zusätzlich werden zum Beispiel bei Erdbeben von lokalen Organisationen weitere Frequenzen in den "Amateurfunkmedien" kommuniziert.
</note>
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[question:BF109]