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Der Antrag auf ein DE-Kennzeichen wird mit dem dafür vorgesehenen Formblatt gestellt. Bei einer DE-Prüfung bestätigt die Prüfungskommission das Ergebnis. Eine Kopie der Prüfungsunterlagen oder einer Amateurfunkgenehmigung wird nur auf besondere Anforderung beigefügt.
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Für eine zügige Bearbeitung sind insbesondere wichtig:
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* vollständiger Name in der gewünschten Schreibweise
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* DARC- oder VFDB-Mitgliedsnummer
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* Ortsverband und DOK
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* gegebenenfalls gewünschte Suffixkombination
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* Bestätigung der erfüllten Voraussetzung
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Die in den aktuellen DARC-Regularien genannte Antragsgebühr beträgt 5 Euro. Da Gebühren, Kontodaten und Zuständigkeiten geändert werden können, werden sie vor dem Antrag auf der aktuellen [DARC-SWL-Seite](https://50ohm.de/swl/) oder beim Ortsverbandsvorsitzenden geprüft.
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Nach Erhalt der Urkunde sollte das neue DE-Kennzeichen dem Ortsverbandsvorsitzenden und dem QSL-Manager des Ortsverbandes mitgeteilt werden. Nur so können eingehende QSL-Karten zuverlässig zugeordnet werden. Auch Änderungen von Anschrift oder Ortsverband werden der DARC-Geschäftsstelle zeitnah gemeldet.
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Lehrgänge können die Anträge nach Absprache mit der Vergabestelle gesammelt vorbereiten. Dann lassen sich die Urkunden häufig gemeinsam überreichen.
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Die QSL-Vermittlung verbindet die örtlichen QSL-Manager mit den Vermittlungsbüros anderer Amateurfunkverbände. Karten werden nach Präfixen vorsortiert; Rückantworten aus dem Ausland brauchen deshalb Geduld.
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