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Lars Weiler 958f21822b update: Folien Klasse N Kapitel 14 (Gesetze und Vorschriften) an Webseite angleichen
Alle Abschnitte inhaltlich und strukturell an die Webseite angeglichen:
Erklärungen als Stichpunkte übernommen und exakt zwischen den
zugehörigen Fragen platziert statt vorab gebündelt. Fehlende Angaben
ergänzt, u. a. Definition des Funkdienstes, Rechtsgrundlagen (TDDDG/
TTDSG, § 9 AFuG, § 27 TDDDG), Prüfungsbescheid/-bescheinigung und die
genaue Meldefrist bei Anschriftenänderungen.
2026-07-11 15:33:21 +02:00

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Internationale Vereinbarungen

  • Die allgemeinen Regelungen der ITU Radio Regulations (RR) gelten auch für den Amateurfunkdienst
  • Hinzu kommen Empfehlungen der Europäischen Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation (CEPT)

  • Diese internationalen Vereinbarungen gelten nicht direkt für Funkamateure
  • Sie gelten nur über ihre Umsetzung in die nationalen Gesetze und Verordnungen des jeweiligen Landes

Rechtsgrundlage in Deutschland

  • Die deutsche Rechtsgrundlage für den Amateurfunk ist das Amateurfunkgesetz (AFuG)
  • Details stehen in der Amateurfunkverordnung (AFuV) sowie in Verfügungen oder Mitteilungen der Bundesnetzagentur
  • Daneben gibt es weitere Vorschriften, die den Amateurfunk mit betreffen, z. B. zur CE-Kennzeichnung oder zum Fernmeldegeheimnis

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[photo:3:n_gesetze_vorschriften_backstein:Backstein der Backsteinaktion von 1949] * Das erste Amateurfunkgesetz trat am 15. März 1949 in Kraft - noch vor dem Grundgesetz * Voraus ging die legendäre "Backsteinaktion": Funkamateure schickten im Januar 1949 Pakete mit Mauersteinen und Protestbriefen an den Vorsitzenden des Wirtschaftsrats, um die schleppende Verabschiedung des Gesetzes zu beschleunigen
  • Der Amateurfunk ist Bestandteil des wichtigsten internationalen Fernmeldevertrages, der Radio Regulations (RR)
  • Dessen allgemeine Regeln gelten für alle Funkdienste, damit auch für den Amateurfunk

[question:VA301]


  • Die CEPT koordiniert die Standards in Europa
  • Empfehlungen zum Inhalt der Amateurfunkprüfung und zur gegenseitigen Anerkennung der Amateurfunkzeugnisse
  • Regeln für Amateurfunkbetriebsrechte bei kurzfristigem Aufenthalt in anderen Mitgliedsländern (bereits beim internationalen Funkbetrieb behandelt)

  • Die Regeln der RR und die Empfehlungen der CEPT sind kein unmittelbar geltendes Recht in Deutschland
  • Sie wurden aber beim Amateurfunkgesetz berücksichtigt
  • Das Amateurfunkgesetz heißt eigentlich Gesetz über den Amateurfunk und bildet die Rechtsgrundlage für den Amateurfunk in Deutschland

[question:VC101]


  • Der Bundestag beschloss 1997 das derzeit gültige Amateurfunkgesetz (AFuG)
  • Die aktuelle Amateurfunkverordnung (AFuV) wurde durch den Bundesminister für Digitales und Verkehr in Kraft gesetzt
  • Die Aufgaben und Befugnisse, die aus dem AFuG und der AFuV erwachsen, nimmt die Bundesnetzagentur (BNetzA) wahr

[question:VC104]


  • Neben dem Amateurfunkgesetz gibt es weitere Gesetze mit Regeln, die den Amateurfunk mit betreffen
  • Beispiel: das Telekommunikationsgesetz (TKG)

[question:VE101]