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50ohm-contents-dl/contents/slides/anschrift.md
T
Lars Weiler 958f21822b update: Folien Klasse N Kapitel 14 (Gesetze und Vorschriften) an Webseite angleichen
Alle Abschnitte inhaltlich und strukturell an die Webseite angeglichen:
Erklärungen als Stichpunkte übernommen und exakt zwischen den
zugehörigen Fragen platziert statt vorab gebündelt. Fehlende Angaben
ergänzt, u. a. Definition des Funkdienstes, Rechtsgrundlagen (TDDDG/
TTDSG, § 9 AFuG, § 27 TDDDG), Prüfungsbescheid/-bescheinigung und die
genaue Meldefrist bei Anschriftenänderungen.
2026-07-11 15:33:21 +02:00

745 B

Anschrift und Änderung

  • Änderung beim Namen oder bei der Anschrift sind der BNetzA unverzüglich nach der Änderung mitzuteilen
  • So kann die BNetzA einen jederzeit per Post erreichen

[question:VD113]


  • Ist man sich beim Namen eines deutschen Funkpartners unsicher, kann man auf der Internetseite der BNetzA nach dem Rufzeichen suchen
  • Dort werden Rufzeichen, Name und, sofern nicht widersprochen, die Anschrift angezeigt
  • Dieselben Informationen finden sich auch in der als PDF-Dokument herunterladbaren Rufzeichenliste

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Einbettung der Webseite zur Rufzeichensuche

[question:VD114]