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* Für die verschiedenen Amateurfunkbänder sind jeweils maximal zulässige Bandbreiten festgelegt
* Die Bandbreiten findet man in der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung
* [Bundesgesetzblatt mit der neuen Verordnung](https://www.recht.bund.de/bgbl/1/2023/160/VO) - die Anlage 1 ist auf Seite 7 bis 9
* Die folgenden Fragen lassen sich mit den Fußnoten der Anlage 1 lösen
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[question:VD738]
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[question:VD739]
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[question:VD740]
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[question:VD741]
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[question:VD742]
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* Besonders aufpassen muss man bei Sendungen in der Nähe der Grenzen der Amateurfunkbänder
* Nehmen wir an, ein FM-Signal ist $\qty{15}{\kilo\hertz}$ breit und wir senden auf $\qty{430}{\mega\hertz}$
* Das Sendesignal befindet sich jeweils $\qty{7,5}{\kilo\hertz}$ unterhalb und oberhalb
* Es würde sich also von $\qty{429,9925}{\mega\hertz}$ bis $\qty{430,0075}{\mega\hertz}$ erstrecken
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<right>
[picture:908:n_bandbreite_falsch:Falsch -- Senden außerhalb der Bandgrenzen]
[picture:909:n_bandbreite_richtig:Richtig -- Senden innerhalb der Bandgrenzen]
</right>
<note>
Es wird außerhalb des Amateurfunkbandes gesendet
</note>
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[question:NE305]
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<left>
Bei SSB ist das Signal nur auf einer Seite der Trägerfrequenz zu finden:
* Bei LSB vollständig unterhalb der Trägerfrequenz
* Bei USB vollständig oberhalb der Trägerfrequenz
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<right>
Beispiel:
* Am Funkgerät Sendefrequenz auf obere Bandgrenze einstellen
* Mit LSB darf gesendet werden
* Mit USB ist das Signal außerhalb des Bandes
</right>
</fragment>