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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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### Funkamateur
* Funkamateure sind ordnungsgemäß befugte Personen, die sich ausschließlich mit persönlichem Ziel und ohne finanzielle Interessen für Funktechnik interessieren.
* Im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) ist man Funkamateur, wenn man ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung hat.
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Finanzielle Interessen sind mit dem Amateurfunk nicht vereinbar.
Beispiel: Funkamateure, die gemeinsam bei einem Handwerksbetrieb arbeiten, dürfen Ihre Arbeit nicht über das örtliche Amateurfunkrelais koordinieren.
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[question:VA104]
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[question:VC105]
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[question:VC113]