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* Funkbetrieb im Ausland unter bestimmten Voraussetzungen möglich
* Abkommen zwischen vielen Staaten
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* Beim vorübergehenden Aufenthalt
* Gegenseitige Anerkennung von Amateurfunkzeugnissen
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* Mitgliedsstaaten der *Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation* (Conférence Européenne des Administrations des Postes et des Télécommunications, CEPT)
* Mehrere Empfehlungen in der Tabelle rechts
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| l: CEPT-Empfehlung | l: Erläuterung |
| ECC Report 89 | Klasse N |
| ERC-Report 32 | Grundlage für ECC Report (05) 06 |
| ECC Report (05) 06 | Klasse E |
| T/R 61-01 | Klasse A |
| T/R 61-02 | HAREC |
[table:n_funken_im_ausland_cept_empfehlungen:CEPT-Empfehlungen]
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Die Empfehlungen muss man nicht auswendig lernen, aber die wichtigsten Regelungen sollte man kennen
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[question:VB104]
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## Vorübergehender Amateurfunkbetrieb im Ausland
* Darf nur in Staaten durchgeführt werden, die die CEPT-Regelungen anwenden
* Kein fester Wohnsitz
* Vorübergehend bis 3 Monate
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* Nachschlagewerk: [CEPT-Länderliste](https://50ohm.de/cll) des DARC-Auslandsreferats
* Werbung für DARC machen
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[question:VB106]
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[question:VB107]
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[question:VB109]
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## Weitere CEPT-Anerkennung
* Es gibt Staaten, die nicht der CEPT angehören, aber die Regelungen teilweise oder ganz anwenden
* Beispiele: USA und Australien
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[question:VB108]
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## Rufzeichen
* Kennzeichnung durch zusätzlichen Rufzeichenpräfix vor eigenem Rufzeichen
* Ggf. je nach Amateurfunkklasse
* Muss vor Verwendung im jeweiligen Land nachgeschlagen werden
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Die Trennung mit dem Schrägstrich wird "stroke" gesprochen
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[question:BD213]
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* Deutsches Klasse-E-Rufzeichen erhält Schweizer Entry Level Präfix
* Entry Level wird ein paar Folien später erklärt
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[question:BD214]
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* Deutsches Klasse-A-Rufzeichen erhält Schweizer HAREC Präfix
* HAREC wird ein paar Folien später erklärt
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## Auslandsbetrieb mit Klasse N
Nicht erlaubt
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Deutschland hat die Klasse N noch nicht bei der CEPT als Entry Level License gemeldet
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[question:VB105]
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## Ausländische Funkamateure in Deutschland
* Gegenseitige CEPT-Regelungen
* Vorübergehender Funkbetrieb bis 3 Monate
* Ohne festen Wohnsitz
* Je nach Klasse Präfix *DL/* oder *DO/*
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[question:VB110]
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[question:BD212]
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## Klubstationen
* CEPT-Regelungen gelten nur für persönliche Rufzeichen
* Klubstationen bedürfen einer Gastgenehmigung
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## Gastzulassung
* In Ländern, in denen die CEPT-Empfehlung nicht angewandt wird
* Bei der Behörde des Gastlandes beantragen
* Ggf. muss auch für Funkgeräte eine entsprechende Erlaubnis eingeholt werden
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Hier hilft das DARC-Auslandsreferat seinen Mitgliedern
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[question:VB114]
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[question:VB113]
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## Nationale Regelungen
* In CEPT-Ländern gibt es unterschiedliche nationale Regelungen
* z.B. ist das in Deutschland freigegebene $\qty{6}{\meter}$-Band im Ausland beschränkt
* Bestimmungen und Auflagen des Gastlandes beachten
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Beliebt:
* $\qty{20}{\meter}$ mit Klasse E in den Niederlanden oder
* Alle KW-Bänder mit Klasse E in Dänemark
* $\qty{1000}{\watt}$ PEP Kurzwelle mit Klasse A in Dänemark
</note>
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[question:VB111]
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[question:VB112]
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## Umzug ins Ausland
* Wohnsitz länger als 3 Monate oder dauerhaft im Ausland
* Vereinfachte Beantragung der Amateurfunkzulassung
* Meistens keine erneute Prüfung
* Klasse E Amateurfunkzeugnis &rarr; CEPT-Novice-Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung
* Klasse A Amateurfunkzeugnis &rarr; Harmonized Amateur Radio Examination Certificate (HAREC)
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Beispiel: Auf dem Antrag zur Zulassung zum Amateurfunkdienst ist ein Feld zum Ankreuzen, ob man bereits eine Prüfung nach HAREC besitzt - wenn ja, wird das direkt anerkannt.
</note>
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[question:VB102]
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[question:VB103]
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[question:VB101]