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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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Funkverkehr nur mit Funkamateuren

Eine Amateurfunkstation darf nur andere Amateurfunkstationen kontaktieren.

Es ist unzulässig, mit Funkstellen anderer Funkdienste zu funken.

* kein Funkverkehr mit Behörden, Flug- oder Seefunkstellen oder mit einer CB-Funkstelle

[question:VC111]

[question:VD703]

Nachrichtenübermittlung

Darüber hinaus ist es auch grundsätzlich unzulässig, Nachrichten von oder an Nicht-Funkamateure zu übermitteln.

Die einzige Ausnahme sind Not- und Katastrophenfälle. Dann ist es erlaubt Nachrichten von und an Nicht-Funkamateure zu senden.

* Beispielsweise dürfen keine Grüße für Angehörige eines Funkamateurs gesendet werden, wenn diese selber keine Funkamateure sind.

[question:VC112]