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50ohm-contents-dl/contents/slides/swl_abhoerverbot.md
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Was darfst du hören?

Du darfst Funksendungen empfangen, die bestimmt sind für:

  • dich als Betreiber der Funkanlage
  • Funkamateure
  • die Allgemeinheit
  • einen unbestimmten Personenkreis

Die rechtliche Grundlage ist § 5 TDDDG.


[question:SWL001]


Nicht für dich bestimmt

Nachrichten, die weder für Funkamateure noch für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, darfst du nicht gezielt empfangen.

Auch das Verwerten oder Weitergeben solcher Nachrichten ist unzulässig.


[question:SWL002]


Versehentlich mitgehört?

Hast du eine nicht für dich bestimmte Nachricht unbeabsichtigt empfangen, gilt:

  • Inhalt geheim halten
  • auch die Tatsache des Empfangs nicht weitergeben

Ausnahmen gelten insbesondere bei Notrufen und Katastrophenfällen.


[question:SWL003]


Sicher auf der richtigen Seite

Konzentriere dich beim Empfang auf:

  • Amateurfunkverkehr
  • Rundfunkaussendungen
  • andere ausdrücklich öffentliche Signale

Private oder nichtöffentliche Nachrichten werden weder aufgezeichnet noch weitererzählt.