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Was darfst du hören?
Du darfst Funksendungen empfangen, die bestimmt sind für:
- dich als Betreiber der Funkanlage
- Funkamateure
- die Allgemeinheit
- einen unbestimmten Personenkreis
Die rechtliche Grundlage ist § 5 TDDDG.
[question:SWL001]
Nicht für dich bestimmt
Nachrichten, die weder für Funkamateure noch für die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, darfst du nicht gezielt empfangen.
Auch das Verwerten oder Weitergeben solcher Nachrichten ist unzulässig.
[question:SWL002]
Versehentlich mitgehört?
Hast du eine nicht für dich bestimmte Nachricht unbeabsichtigt empfangen, gilt:
- Inhalt geheim halten
- auch die Tatsache des Empfangs nicht weitergeben
Ausnahmen gelten insbesondere bei Notrufen und Katastrophenfällen.
[question:SWL003]
Sicher auf der richtigen Seite
Konzentriere dich beim Empfang auf:
- Amateurfunkverkehr
- Rundfunkaussendungen
- andere ausdrücklich öffentliche Signale
Private oder nichtöffentliche Nachrichten werden weder aufgezeichnet noch weitererzählt.