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Matthias Jung
2026-07-14 10:59:10 +02:00
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commit fca4ddcc0f
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<li>Nach erfolgreicher Pr&uuml;fung stellt man einen <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/SharedDocs/Downloads/DE/Sachgebiete/Telekommunikation/Unternehmen_Institutionen/Frequenzen/Amateurfunk/AntraegeFormulare/Neu_Antrag_Zulassung_zum_Amateurfunkdienst.pdf?__blob=publicationFile&amp;v=5" target="_blank" rel="noopener">Antrag zur Zulassung zur Teilnahme am Amateurfunkdienst</a> und kann sich ein pers&ouml;nliches Wunschrufzeichen aussuchen. Nach freien Wunschrufzeichen kann man in der&nbsp;<a href="https://ans.bundesnetzagentur.de/Amateurfunk/Rufzeichen.aspx" target="_blank" rel="noopener">Datenbank</a> der BNetzA suchen.</li>
<li>Nach erfolgreicher Zuteilung eines personengebundenen Rufzeichens steht dem Sendebetrieb nichts mehr im Weg.</li>
</ol>
<h3>Details zum Pr&uuml;fungsablauf (Erstpr&uuml;fung)</h3>
<h3 id="ablauf">Details zum Pr&uuml;fungsablauf (Erstpr&uuml;fung)</h3>
<ul>
<li>Zur Pr&uuml;fung bitte den Ausweis mitbringen.</li>
<li>Bei der Pr&uuml;fung m&uuml;ssen die Pr&uuml;fungsteile&nbsp;<em>Betriebliche Kenntnisse</em> (B), <em>Vorschriften</em> (V) und <em>Technik</em> der jeweiligen angestrebten Klasse bestanden werden. F&uuml;r die Klasse N muss der <em>Technikteil N</em> bestanden werden. F&uuml;r die Klasse E die<em> Technikteile N und E</em> und f&uuml;r die Klasse A die <em>Technikteile N, E und A</em>. Jeder Teil umfasst 25 Fragen und muss innerhalb von maximal 45 Minuten abgeschlossen werden, wobei f&uuml;r den Teil &bdquo;Technik f&uuml;r Klasse A&ldquo; 60 Minuten zur Verf&uuml;gung stehen.</li>
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<li>Sofern lediglich in einem Pr&uuml;fungsteil die erforderliche Mindestpunktzahl nicht erreicht wurde, jedoch mindestens 17 der erreichbaren 25 Punkte erreicht wurden besteht die M&ouml;glichkeit einer&nbsp;m&uuml;ndlichen Nachpr&uuml;fung.</li>
<li>Nicht bestandene Pr&uuml;fungsteile k&ouml;nnen innerhalb von 24 Monaten nach der Bekanntgabe des Pr&uuml;fungsergebnisses bei einem neuen Pr&uuml;fungstermin wiederholt werden. Nach Ablauf<br>dieses Zeitraums muss die Pr&uuml;fung vollst&auml;ndig wiederholt werden.</li>
</ul>
<h3 id="behinderung">Prüfungsdurchführung für Menschen mit Behinderung</h3>
<p>Menschen mit Behinderung können von der Bundesnetzagentur bei der Prüfung einen angemessenen Nachteilsausgleich erhalten. Dieser gleicht behinderungsbedingte Nachteile aus, ohne die fachlichen Anforderungen zu verändern: Alle Prüfungsinhalte und erforderlichen Kenntnisse müssen weiterhin vollständig nachgewiesen werden. Das gilt auch für freiwillige Zusatzprüfungen (vgl. <a href="https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Fachthemen/Telekommunikation/Frequenzen/SpezielleAnwendungen/Amateurfunk/DL_Vfg_AFu/Vfg29_2024_Auszug.pdf?__blob=publicationFile&v=11">Verfügung 29/2024</a>).</p>
<p>Beim Antrag auf Zulassung zur Prüfung muss ein (fach-) ärztliches Attest oder einen vergleichbaren Nachweis vorlegt werden, aus dem Art und Umfang der Behinderung, auch ohne medizinische Vorbildung verständlich, ersichtlich sind. Wir empfehlen, dass das Attest möglichst bereits geeignete Maßnahmen für den Nachteilsausgleich nennt. Dabei ist nicht die konkrete medizinische Diagnose entscheidend, sondern welche Einschränkungen bestehen und in welchem Umfang sie sich auf die Prüfung auswirken. </p>
<p>Über die Art und den Umfang der zu gewährenden Erleichterungen entscheidet die zuständige Stelle der Bundesnetzagentur. Abhängig von Art und Umfang der Behinderung kann als Erleichterung bei den schriftlichen Prüfungsteilen auch eine Einzelprüfung gewährt werden, die gegebenenfalls auch mündlich abgenommen werden kann.</p>
<h2>Zusatzpr&uuml;fungen</h2>
<h3>Empfohlener Ablauf:</h3>
<p>Der Ablauf ist &auml;hnlich zur Erstpr&uuml;fung. F&uuml;r die Zusatzpr&uuml;fung von der Klasse N nach E bzw. von der Klasse N oder Klasse E zur Klasse A sind nur die jeweiligen Pr&uuml;fungsfrageb&ouml;gen E oder E und A im Pr&uuml;fungsteil Technik auszuf&uuml;llen.</p>