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Lars Weiler 958f21822b update: Folien Klasse N Kapitel 14 (Gesetze und Vorschriften) an Webseite angleichen
Alle Abschnitte inhaltlich und strukturell an die Webseite angeglichen:
Erklärungen als Stichpunkte übernommen und exakt zwischen den
zugehörigen Fragen platziert statt vorab gebündelt. Fehlende Angaben
ergänzt, u. a. Definition des Funkdienstes, Rechtsgrundlagen (TDDDG/
TTDSG, § 9 AFuG, § 27 TDDDG), Prüfungsbescheid/-bescheinigung und die
genaue Meldefrist bei Anschriftenänderungen.
2026-07-11 15:33:21 +02:00

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### Amateurfunkdienst
* Funkdienste sind in den Radio Regulations (RR) der ITU international definiert
* Beispiele: Seefunk, Rundfunk, Amateurfunk
* Funkanwendungen mit Allgemeinzuteilung können auch international geregelt sein, sind aber kein Funkdienst nach den RR
* Beispiele: CB-Funk, WLAN
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[question:VA101]
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Da der Amateurfunk laut RR ein offizieller Funkdienst ist, beinhaltet er sinn- und verantwortungsvolle Aufgaben:
* Zur eigenen Ausbildung
* Technische Studien
* Funkverkehr der Funkamateure untereinander $\rightarrow$ Völkerverständigung
* Amateurfunkdienst über Satelliten unterscheidet sich beim Zweck nicht davon
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[question:VA102]
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[question:VA103]
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Das Amateurfunkgesetz beschreibt es im Kern genauso:
* Experimentellen und technisch-wissenschaftlichen Studien
* Eigene Weiterbildung
* Den Aspekt der Völkerverständigung
* Die Unterstützung von Hilfsaktionen in Not- und Katastrophenfällen
* Benutzung von Weltraumfunkstellen
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[question:VC102]