Alle Abschnitte inhaltlich und strukturell an die Webseite angeglichen: Erklärungen als Stichpunkte übernommen und exakt zwischen den zugehörigen Fragen platziert statt vorab gebündelt. Fehlende Angaben ergänzt, u. a. Definition des Funkdienstes, Rechtsgrundlagen (TDDDG/ TTDSG, § 9 AFuG, § 27 TDDDG), Prüfungsbescheid/-bescheinigung und die genaue Meldefrist bei Anschriftenänderungen.
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### Funkamateur
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Funkamateure sind ordnungsgemäß befugte Personen, die sich ausschließlich mit persönlichem Ziel und ohne finanzielle Interessen für Funktechnik interessieren
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* Finanzielle und gewerblich-wirtschaftliche Interessen sind mit dem Amateurfunk nicht vereinbar
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* Beispiel: Funkamateure, die gemeinsam bei einem Handwerksbetrieb arbeiten, dürfen Ihre Arbeit nicht über das örtliche Amateurfunkrelais koordinieren
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[question:VA104]
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[question:VC113]
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Im Sinne des Amateurfunkgesetzes (AFuG) ist man Funkamateur, wenn man ein Amateurfunkzeugnis oder eine harmonisierte Amateurfunk-Prüfungsbescheinigung hat
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[question:VC105]
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