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2026-01-31 18:48:33 +01:00

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* Elektromagnetische Felder können eine Auswirkung auf Menschen haben, die sich darin aufhalten
* Es darf zu keiner Gefährdung von Menschen durch Amateurfunkanlagen kommen
* *Jeder Funkamateur* muss sich mit dem *Personenschutz in elektromagnetischen Feldern* auskennen
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Schutz insbesondere für Träger von aktiven Körperhilfen wie Herzschrittmacher oder Insulinpumpe
</note>
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[question:NK201]
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## EMVU
Der Betreiber der ortsfesten Amateurfunkstelle ist für die Sicherstellung der "elektromagnetischen Verträglichkeit in der Umwelt" (EMVU) verantwortlich.
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* Grenzwerte müssen eingehalten werden
* Wo die Grenzwerte stehen, kommt gleich
</note>
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[question:VE501]
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[question:VE502]
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## BIm-SchV und BEMFV
* Grenzwerte finden sich in der "26. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes" (26. BIm-SchV) und in der "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV)
* In der Verordnung über das "Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) ist das Anzeigeverfahren beschrieben
* *Funkamateur stellt vor Inbetriebnahme eigenständig sicher und dokumentiert, dass keine Gefährdung für Personen besteht*
<note>
* Funkamateure genießen als einzige Gruppe das Privileg, dieses Verfahren selbstständig durchzuführen. Alle anderen Betreiber von Funkstellen müssen kostenpflichtig die BNetzA in Anspruch nehmen.
* Wie das geht, wird in den nächsten Abschnitten erklärt
</note>
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[question:VE505]
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[question:VE503]
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[question:VE504]
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[question:VE511]