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50ohm-contents-dl/contents/slides/gebuehren_beitraege.md
T
Lars Weiler 958f21822b update: Folien Klasse N Kapitel 14 (Gesetze und Vorschriften) an Webseite angleichen
Alle Abschnitte inhaltlich und strukturell an die Webseite angeglichen:
Erklärungen als Stichpunkte übernommen und exakt zwischen den
zugehörigen Fragen platziert statt vorab gebündelt. Fehlende Angaben
ergänzt, u. a. Definition des Funkdienstes, Rechtsgrundlagen (TDDDG/
TTDSG, § 9 AFuG, § 27 TDDDG), Prüfungsbescheid/-bescheinigung und die
genaue Meldefrist bei Anschriftenänderungen.
2026-07-11 15:33:21 +02:00

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### Gebühren und Beiträge
* Nach dem TKG und dem EMVG müssen Funkamateure jährliche Beiträge zahlen
* Details legt die Frequenzschutzbeitragsverordnung (FSBeitrV) fest
* Die FSBeitrV beschränkt die Zahlung auf Funkamateure mit Zulassung
* Die Zahlungsaufforderung erhält man per Gebührenbescheid von der Bundesnetzagentur
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[question:VE701]
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[question:VE702]
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* Neben den laufenden Beiträgen fallen weitere Gebühren an, geregelt in der "Besonderen Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)"
* Dazu gehören z. B. Gebühren für die Amateurfunkprüfung und für die Erteilung der Zulassung
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* Wird eine Gebühr nicht bezahlt, treibt der Staat diese nach dem Verwaltungs-Vollstreckungsgesetz (VwVG) ein
* Die Bundesnetzagentur hat dabei unterschiedliche Vollstreckungsmöglichkeiten
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[question:VE703]
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[question:VE704]